Informationen zu schriftlichen Leistungsnachweisen, schriftlichen Überprüfungen und deren Bewertung an der Grundschule Neunkhausen. Stand: 01.08.2024 / Grundschulordnung Rheinland-Pfalz.

Leistungsnachweise im Fach Deutsch

In den Klassen 3 und 4 werden im Schuljahr acht schriftliche Leistungsnachweise geschrieben. Pro Halbjahr gibt es je einen Leistungsnachweis in den vier Bereichen.

Richtig schreiben2 Leistungsnachweise, zum Beispiel Diktate
Texte verfassen2 Leistungsnachweise, zum Beispiel Aufsätze
Leseverständnis2 Leistungsnachweise
Sprache untersuchen2 Leistungsnachweise, Grammatik

Bewertung von Diktaten / Rechtschreiben

NoteFehler
10
1-1/2
2+1
22
2-2 1/2
3+3
34,5
3-6, 6 1/2
4+7
47 1/2, 8, 9
4-10, 10 1/2
5+11
512, 13, 14
5-15, 15 1/2
616 und mehr

Fehlerbewertung

Ein Fehler zählt bei einem fehlerhaften Wort, einem Wort, das in verschiedener Weise falsch geschrieben ist, beim Weglassen oder Hinzufügen eines Wortes, kleinem Satzanfang, fehlendem oder fehlerhaftem Satzzeichen sowie bei Kommafehlern.

Ein halber Fehler zählt bei fehlendem i-Punkt oder t-Strich, nicht gekennzeichneten Umlauten und falscher Worttrennung. Am Zeilenende sind Wörter zu trennen.

Aufsätze / Texte verfassen

  • Aufsätze werden vollständig korrigiert: Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau und Formulierungen.
  • Das Feedback erfolgt tabellarisch oder als Fließtext.
  • Eine Zweitschrift wird im Sinne einer Berichtigung im Klassenverband oder individuell angefertigt.
  • Benotet wird nur die Erstschrift.
  • Die Rechtschreibung wird beim Aufsatz nicht bewertet.

Leistungsnachweise im Fach Mathematik

Im Schuljahr werden vier schriftliche Leistungsnachweise geschrieben, jeweils zwei pro Halbjahr. Dabei werden die Teilbereiche Geometrie, Zahlen und Rechnen, Sachrechnen und Größen beachtet.

In Mathematik gibt es keine weiteren benoteten schriftlichen Überprüfungen. Weitere Lernkontrollen mit inhaltlichen Rückmeldungen und erreichten Punkten sind möglich.

Bewertungstabelle für Leistungsnachweise und Tests

ProzenteNote
100-981
97-802
79-653
64-484
47-215
20-06

Die Punkteverteilung muss den Schülerinnen und Schülern bei der Aufgabenstellung ersichtlich sein.

Schriftliche Überprüfungen und Förderprogramme

Schriftliche Überprüfungen dienen in allen Klassenstufen der punktuellen Leistungsfeststellung und beziehen sich nur auf Inhalte der laufenden Unterrichtseinheit. In den Klassenstufen 1 und 2 werden sie nur in Mathematik, Deutsch und Sachunterricht geschrieben. In den Klassenstufen 3 und 4 erfolgen sie nicht in Deutsch und Mathematik.

Die Diagnose- und Förderprogramme „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ werden seit dem Schuljahr 2024/2025 landesweit verpflichtend eingesetzt. Die Aufgaben in den Schülerarbeitsheften werden nicht benotet und die Hefte werden nicht mit nach Hause gegeben.

Zeugnisnote

Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung in einem Fach zusammen. Sie wird aus mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen gebildet und muss sich nicht aus dem arithmetischen Mittel der Teilnoten ergeben.

Original-PDF Bewertung herunterladen